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   BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82   

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BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82 (https://dejure.org/1983,6111)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1983 - 2 B 26.82 (https://dejure.org/1983,6111)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1983 - 2 B 26.82 (https://dejure.org/1983,6111)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Vertragsauslegung im öffentlichen Recht

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  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 26.82
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
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